GESETZLICHE GRUNDLAGE

ARUG II - Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie

Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG ll) regelt die Übertragung der europäischen Vorgaben der genannten EU-Richtlinie in deutsches Recht.

Hierzu sind umfangreiche Änderungen am Aktiengesetz (AktG) sowie Änderungen an diversen weiteren Gesetzen und Verordnungen erfolgt.