ÜBERSICHT GESETZLICHE GRUNDLAGEN

SRD II & ARUG II - Was sind die Rechtsgrundlagen für die DPAii?

Am 17. Mai 2017 hat die EU die Shareholder Rights Directive (SRD II) erlassen. Die SRD II ergänzt und überarbeitet die bestehende EU-Richtlinie 2007/36/EG grundlegend. Die SRD II gewährt börsennotierten Unternehmen (Emittenten) mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum das Recht, ihre Aktionäre zu identifizieren. Die Regelungen zur Identifizierung der Aktionäre und zur Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte wurden in Deutschland durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) umgesetzt.

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SRD II

Die SRD II (Shareholder Rights Directive II) räumt börsennotierten Gesellschaften (Emittenten) mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum das Recht ein, ihre Aktionäre zu identifizieren. Intermediäre sind verpflichtet, die Identifizierung der Aktionäre durch den Emittenten zu ermöglichen.

ARUG II

Die SRD II räumt Emittenten mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum das Recht ein, ihre Aktionäre zu identifizieren. Intermediäre sind verpflichtet, die Identifizierung der Aktionäre durch den Emittenten zu ermöglichen. Neben einer effektiveren Information der Aktionäre über Unternehmensereignisse, stehen insbesondere die Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten auch in grenzüberschreitenden Konstellationen im Vordergrund.