Der MiKaDiv – Full Service des Bundesanzeiger Verlages

Bereiten Sie sich auf MiKaDiv vor!

Unkompliziert. Rechtssicher. Zuverlässig.

Zum 01.01.2027 tritt das Mitteilungsverfahren für Kapitalerträge aus Dividenden und Hinterlegungsscheinen (MiKaDiv) in Deutschland in Kraft. 

Emittenten sind nach § 45b Absatz 9 EStG verpflichtet, sich zum Zeitpunkt ihres Gewinnverteilungsbeschlusses Informationen über die Zusammensetzung ihres Aktionariats zu verschaffen und diese Informationen unverzüglich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Die übermittelten Daten dienen dem BZSt zum Abgleich mit den Angaben von Banken, Versicherungen und anderen Finanzinstituten über die an ihre Kunden ausgezahlten Kapitalerträge und somit der steuerlichen Transparenz sowie der Vermeidung von Steuerhinterziehung im Bereich der Kapitaleinkünfte. 

  • Wer ist zur Abgabe von Meldungen im Rahmen des MiKaDiv verpflichtet?

    Im Rahmen des MiKaDiv sind börsennotierte Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland, deren Aktien an einem regulierten Markt gehandelt werden, verpflichtet Informationen über die Identität ihrer Aktionäre an das BZSt zu übermitteln.
  • Ab welchem Zeitpunkt findet MiKaDiv Anwendung?

    Die Verpflichtung nach § 45b Absatz 9 EStG tritt zum 01.01.2027 in Kraft.

Wie kann DPAii Sie hierbei unterstützen?

Der MiKaDiv-Full Service des Bundesanzeiger Verlags identifiziert Ihr Aktionariat, bereitet die Aktionärsdaten nach den gesetzlichen Vorgaben auf und übermittelt diese an das Bundeszentralamt für Steuern.

 

 

Was bedeutet das für Sie als Emittent?

Der MiKaDiv-Full Service des Bundesanzeiger Verlags übernimmt für Sie sämtliche notwendigen Schritte zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 45b Absatz 9 EStG.