GESETZLICHE GRUNDLAGE

Shareholder Rights Directive II – Richtlinie (EU) 2017/828 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG

Die SRD II (Shareholder Rights Directive II) räumt börsennotierten Gesellschaften (Emittenten) mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum das Recht ein, ihre Aktionäre zu identifizieren. Intermediäre sind verpflichtet, die Identifizierung der Aktionäre durch den Emittenten zu ermöglichen.