Die Plattformlösung der Bundesanzeiger Verlag GmbH

Was ist DPAii?

DPAii ist die webbasierte Plattform zur eindeutigen und konsolidierten Identifikation von Aktionären sowie der Weiterleitung von Informationen des Emittenten an die Aktionäre innerhalb des EWR.

Unser Erklärvideo zeigt Ihnen die Funktionsweise der Plattform und ihren Nutzen.

Was macht DPAii?

DPAii leitet die Identifikationsanfrage für den Emittenten über SWIFT den Intermediären zu, konsolidiert und wertet die Rückmeldungen aus und ist damit in der Lage, die erhaltenen Daten für den Emittenten aufzubereiten. Dabei werden Aktienbestände eines Aktionärs bei unterschiedlichen Intermediären zusammengefasst.

Anschließend stellt DPAii die Aktionärsinformationen als Datei zum Download im Portal dem jeweiligen Emittenten zur Verfügung. Außerdem erhalten Emittenten eine grafische Ausweitungsmöglichkeit und können so schnell auf einem Blick ihre Aktionärsstruktur erfassen.

Ferner können Corporate Actions im Emittentenauftrag von DPAii via SWIFT über die Kette der Intermediäre den Aktionären zugeleitet werden.

Mit der neuen Meldeplicht sind Emittenten seit dem 3. September 2020 zusätzlich zur Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger als Gesellschaftsblatt nach § 121 Abs. 4 AktG gesetzlich dazu verpflichtet, den Versand einer Mitteilung über die Einberufung der HV nach § 125 AktG entlang der Intermediärskette vorzunehmen.

DPAii wird neben ihrer Funktionalität als Plattform für Aktionärsidentifikationsverlangen nach § 67d AktG auch solche Mitteilungen nach § 125 AktG an die Intermediärskette übermitteln.

Über DPAii haben Emittenten die Möglichkeit sowohl die Mitteilung nach § 125 AktG zu beauftragen, als auch die Einreichung durch DPAii als Dienstleister zur Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung nach § 121 AktG im Bundesanzeiger zu veranlassen.

Somit können Emittenten mittels und auf DPAii entweder beiden gesetzlichen Verpflichtungen und Wegen einfach und in einem Schritt nachkommen oder auch nur eine der beiden gesetzlichen Verpflichtungen über DPAii beauftragen.

DPAii übermittelt die Einladung zur Hauptversammlung weiter an den Bundesanzeiger.

Die Hauptversammlungseinberufung wird zugleich über Clearstream und die Intermediärskette den Letztintermediären und damit den Aktionären rechtskonform zugeleitet.

Die Plattformlösung der Bundesanzeiger Verlag GmbH

Blick ins Produkt

Die DPAii ist Ihre zentrale Plattform für die Aktionärsidentifikation und für Corporate Actions. Die folgenden Einblicke bieten Ihnen umfangreiche Eindrücke über unsere intuitive und benutzerfreundliche Plattform. Das Besondere an unserer Plattform: Alle Inhalte und Funktionen stehen Ihnen in deutscher als auch englischer Schrift zur Verfügung!

Disruptiv, kosteneffizient & behördennah

Welche Vorteile bietet Ihnen die Plattform?

Disruptiv

Im Gegensatz zu den traditionellen Wegen der Informationsweiterleitung (z.B. durch EU-weite Verbreitung), kann DPAii (über die Kette der Intermediäre) die Durchleitung bis zum Aktionär gewährleisten. Durch den geringeren Aufwand bei der Informationsbeschaffung können auf Emittentenseite (vollständigkeitsbereinigt) bis zu 75% der aktuell anfallenden Kosten eingespart werden. Der Identifikationsansatz nach ARUG II macht die alten Identifikationsprozesse obsolet.

Kosten­effizient

DPAii sorgt durch die Konzeption als Webplattform und die Kommunikationsmöglichkeit via SWIFT für ein einfaches Onboarding und geringen Implementierungsaufwand bei allen Prozessbeteiligten.

Ganz­heitliches Angebot

Die DPAii bietet zusätzlich die Übermittlung notwendiger rechtskonformer Informationen an den Bundesanzeiger zur dortigen Veröffentlichung, wie die Einladung zur Hauptversammlung, aus einer Hand an.